Info Investitionskosten

Was sind Investitionskosten und wie setzen sich diese zusammen?
 
Investitionskosten sind Ausgaben, die ein Pflegedienst für seine Investitionsgüter tätigen muss, um das Alltagsgeschäft “am Laufen“ zu halten. Dies umfasst z.B. die Autos und die EDV-Ausrüstung etc. Pflegekassen beteiligen sich nicht an Investitionskosten, die dadurch auch nicht in den Vergütungen enthalten sind, die wir als Pflegedienst für unsere Leistungen von den Pflegekassen erhalten.


Diese Kosten können (müssen aber nicht) von der öffentlichen Hand, beispielsweise dem Land oder den Kommunen, getragen werden. Wenn die öffentliche Hand die Investitionskosten der Pflegedienste (wie bei uns) durch den Landkreis Unterallgäu nur zum Teil übernehmen, ist der Pflegedienst berechtigt, diese seinen Pflegekunden privat in Rechnung zu stellen. Wir bitten um Verständnis, aber die betriebsnotwendigen Investitionskostenzuschüsse der Kommunen wurden deutlich gekürzt bzw. sind seit Jahrzehnten nicht angeglichen, so dass auch wir nicht mehr auf die Berechnung von Investitionskosten verzichten können.


Zur Berechnung der Kosten haben wir das in Bayern mit den zuständigen Behörden abgestimmte Verfahren verwendet und die Höhe der zu berechnenden Kosten ordnungsgemäß der Regierung von Schwaben mitgeteilt.


Dabei können Investitionskosten nur für erbrachte Leistungen aus dem Bereich der körperbezogenen Pflegemaßnahmen, der pflegerischen Betreuungsmaßnahmen sowie der Hilfen bei der Haushaltsführung nach § 36 SBG XI, den Leistungen der häuslichen Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson nach § 39 SGB XI, sowie den Leistungen im Rahmen des Entlastungsbetrages nach § 45 SGB XI erhoben werden.


Die Investitionskosten werden jedoch nicht für Leistungen aus dem Bereich der Behandlungspflege erhoben. Kommen wir also z.B. nur für Verbandwechsel oder das Anziehen von Kompressionsstrümpfen zu Ihnen, werden Ihnen keine Investitionskosten in Rechnung gestellt, denn in den Vergütungen für diese Leistungen sind die Investitionskosten laut Gesetzgeber bereits einkalkuliert.


Ohne die Erhebung von Investitionskosten wäre ein wirtschaftliches Arbeiten für ambulante Pflegedienste, auch für uns, nur schwer möglich und würde große finanzielle Einschnitte für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit sich bringen. Die Nichtberechnung von Investitionskosten wäre für die Pflegekassen daher gleichbedeutend mit zu hohen Vergütungen für die Pflegeleistungen.


Wir stellen unseren Pflegekunden in 2025 monatlich 2,01 % vom Betrag der jeweiligen Pflegesachleistung als Investitionskosten in Rechnung. Diese sind auf Ihrem individuellen Kostenvoranschlag extra ausgewiesen.


Wir informieren Sie gerne auch in einem persönlichen Gespräch über unsere Leistungen und Preise und suchen gemeinsam mit Ihnen nach der optimalen Lösung für Ihren Pflegebedarf.


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